AU-Bescheinigung für Arbeitgeber ab 01.01.23!
Die Arbeitgeber sind dann verpflichtet, die von den Praxen digital übermittelten AU-Daten digital bei der jeweiligen Krankenkasse abzurufen.
Für Patienten heißt das, sie müssen ihre Krankschreibung nicht mehr selbst an den Arbeitgeber senden.
Quelle: KBV