AU-Bescheinigung für Arbeitgeber ab 01.01.23!

Die Arbeitgeber sind dann verpflichtet, die von den Praxen digital übermittelten AU-Daten digital bei der jeweiligen Krankenkasse abzurufen.

Für Patienten heißt das, sie müssen ihre Krankschreibung nicht mehr selbst an den Arbeitgeber senden.

Quelle: KBV

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